Gutachten

Wann benötige ich einen Kfz-Sachverständigen und ein Gutachten durch diesen?

Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall sind der häufigste Grund für die Beauftragung eines KFZ-Gutachters. Grundsätzlich werden Kfz-Gutachten in Bereich Haftpflichtschadengutachten (Bereich Schadensersatzrecht) und Kaskoschadengutachten (Bereich Vertragsrecht) eingestuft.

Wird Ihr PKW, Motorrad, Transporter etc. von einem anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Verschulden beschädigt, ist die Erstellung eines Kfz-Haftpflichtgutachtens oder sogenanntem Unfallgutachten erforderlich. Beschädigen Sie Ihr Fahrzeug selbst durch Eigenverschulden oder andere Art und Weise, ist die Erstellung eines Kfz -Kaskoschadengutachtens angebracht und erforderlich. AutoTec ist für die Erstellung von Gutachten im Raum Wiesbaden für Sie da.

Kfz-Haftpflichtschadengutachten

Ein Haftpflichtschadengutachten ist dann von Nöten, wenn Ihr KFZ von einem anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Verschulden beschädigt wurde. Wenn der Unfallverursacher feststeht, ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Der Unfallverursacher ist lt. §249 BGB im Haftpflichtschadenfall dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Durch ein Gutachten nach einem Autounfall können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Der Geschädigte hat dem Schadenverursacher gegenüber die Wahl den Schaden durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder den erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle eines Haftpflichtschadens das Versicherungsunternehmen an Stelle des Schädigers tritt und für die Schadensersatzforderung aufkommt.

Das Unfallgutachten ist somit eine Voraussetzung um Ihre Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen.

Hierzu werden Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. gezählt. Um diese Ansprüche geltend zu machen und den Schaden am Fahrzeug zu klären, ist jedoch nicht der KFZ-Gutachter befugt, sondern hierzu sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc. dazu gezogen werden.

Kfz-Gutachten-Kaskoschaden

Wenn Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden oder andere Art und Weise beschädigt wurde, ist es ratsam, uns zu kontaktieren. Wir erstellen ein Gutachten für Ihren LKW, Ihr PKW oder Motorrad. Um diese gegen Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust abzusichern, haben Sie die Möglichkeit eine Kaskoversicherung abzuschließen, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig ist.

Die Kfz -Versicherung unterliegt einem Vertrag, der mit der Kfz-Versicherung geschlossen wurde. Im Kfz -Haftpflichtschaden unterliegen Sie rechtlichen Ansprüchen, mit Ihrem KFZ oder anderen Fahrzeugenvertraglichen.

In den Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen (AKB) ist der Umfang der Schadensersatzleistungen geregelt. Man unterscheidet die im Kfz-Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüchen und den rechtlichen Ansprüche in einem Kfz – Haftpflichtschadenfall.

Kfz-Gutachterkosten

Die Versicherung ist in einem Kfz-Kaskoschadenfall nicht dazu verpflichtet, die Kosten für den von Ihnen eigens beauftragten Kfz-Gutachter für Ihr Fahrzeug zu tragen.

Sie sollten für die Übernahme der Kosten eines Gutachtens im Kfz-Kaskoschadenfall vorher Ihre Versicherung kontaktieren und die Übernahme abklären.

Wichtig ist, dass Sie im Kaskoschadenfall vor unserer Beauftragung die Kostenübernahme klären. Dies gilt für die Erstellung von Gutachten für LKW, PKW und mehr.

Folgende Ansprüche können grundsätzlich aus einem Schadenfall entstehen:

Finanzierungskosten

Abschlepp- und Bergungskosten

Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)

Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Anwaltskosten

Arztkosten

Entsorgung

Auslagenpauschale

Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

Haushaltsführungskosten

Ab- und Anmeldekosten

Verdienstausfall

Sachschaden am Fahrzeug

Welche vertraglichen Ansprüche stehen mir zu?

In der Regel werden im KFZ-Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten für Ihr KFZ oder anderes Fahrzeug wie z.B. LKW, Motorrad und andere, ersetzt. Üblicherweise sind Wertminderungen des Fahrzeugs, Nutzungsausfall, ein Mietwagen oder auch Betriebsmittel von den Leistungen der KFZ-Kaskoversicherung ausgeschlossen.

Kommt die Versicherung Ihrem Wunsch unabhängigen KFZ-Sachverständigen nicht nach, schickt Sie Ihnen einen hauseigenen KFZ-Gutachter. Wenn dieser Fall eintritt, überprüfen wir gerne auf Wunsch das erstellte KFZ-Gutachten.

Das Wichtigste auf einen Blick

die Kaskoversicherung deckt Schäden an KFZ, LKW, Motorrad etc.

die Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug ist eine freiwillige Zusatzversicherung

in den AKB finden Sie die vertraglichen Regelungen für Ihr Fahrzeug

in der KFZ-Kaskoversicherung bestehen andere Ansprüche als in der KFZ-Haftpflichtversicherung

in der KFZ-Vollkaskoversicherung ist immer eine Teilkaskoversicherung mit inbegriffen

keine Erstattung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (versicherungsabhängig)

in der Kfz-Teilkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts

im KFZ-Kaskoschadenfall nur mit Zustimmung Ihres KFZ-Versicherers einen eigenen, freien, unabhängigen Sachverständigen beauftragen

Welche Schadenfälle deckt die KFZ-Vollkaskoversicherung?

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, jedoch verursacht durch fremde Verkehrsteilnehmer, die nicht ermittelbar sind, z.B. Unfallflucht oder Fahrerflucht

mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Vandalismus fremder Personen

Grundsätzlich schließt eine Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung mit ein. Durch eine Selbstbeteiligung kann die Prämie für Ihr Fahrzeug reduziert werden

Versicherungsarten in der Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung

Der KFZ-Versicherer unterscheidet grundsätzlich zwischen Vollkasko-und Teilkaskoversicherung.

Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Diebstähle

Einbruchdiebstahl

Glasbruchschäden

Raub

Elementarschäden und Naturgewalten wie Sturmschäden, Hagel, Blitz, Überschwemmung und andere

ln der Teilkaskoversicherung kommt die Variante des persönlichen Schadenfreiheitsrabatts nicht zum Vorschein.

ln diesem Fall richten sich die Beiträge nach dem Fahrzeugtyp (Typklassen), dem Wohnort (Postleitzahl) des Fahrzeughalters (Regionalklasse}, die Jahreskilometerleistung und weiteren Merkmale (bitte bei Ihrer Versicherung erfragen). Die Regulierung der Schäden in der Teilkaskoversicherung kommen daher mit Ihrem Schadenfreiheitsrabatts nicht in Berührung und es kommt damit nicht zu einer Rückstufung.

Die Versicherungsprämie kann variiert werden durch eine Selbstbeteiligung. Die Übernahme der Kosten im KFZ-Kaskoschadenfall kann abgewiesen werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

Was wir Ihnen bieten

Als Kfz-Sachverständiger aus Wiesbaden erstellen wir für Sie die notwendigen Unterlagen wie Gutachten nach einem Autounfall oder anderem Zwischenfall. Unsere Gutachten sind Beweismittel für den Vorfall und eine professionelle Grundlage für Versicherung und vor Gericht.

Wir bieten telefonische Erreichbarkeit im ganzen Rhein-Main Gebiet.

0611/34 14-404

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